GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 170 GSP-AVFörderfähige Kosten
16. Abschnitt Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser (47-15)
Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2023-01-01