GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 186 GSP-AVAuflagen und Verpflichtungen
22. Abschnitt Beratungen, Schulungen, und Austausch von bewährten Verfahren (47-21)
Der Umfang und die Kosten der durchgeführten Beratung und Betreuung bzw. Fortbildung sind zu dokumentieren.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2023-01-01