ZIV 2023 · Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung
§ 5 ZIV 2023Kontrollübergabe bei Zugangsberechtigungssystemen
3. Abschnitt Bestimmungen über Zugangsberechtigungssysteme
Zugangsberechtigungssysteme müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie die kostengünstige Kontrollübergabe gestatten und damit Betreibern auf lokaler oder regionaler Ebene die vollständige Kontrolle der Dienste ermöglichen, die solche Zugangsberechtigungssysteme nutzen.