Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Bosn · Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Bosnien-Herzegowina)
§ 12 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Bosn
Artikel 12
Das vorliegende Abkommen ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden.