LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 38 LF-BRWOErrichtung von Zentralbetriebsräten
Abschnitt 2 Zentralbetriebsrat
Umfasst ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.