Pyr-LV 2023 · Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023
§ 17 Pyr-LV 2023Übergangsbestimmung
5. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 müssen dieser Verordnung spätestens fünf Jahre nach deren Inkrafttreten entsprechen.