Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen
§ 5 Systemsicherheit von ZahlungssystemenRechtsrahmen
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
Ein Zahlungssystem hat über eine solide, klare, transparente und durchsetzbare Rechtsgrundlage für alle wesentlichen, insbesondere in der Folge angeführten Aspekte seiner Tätigkeit zu verfügen.