Festsetzung der Sitzungsgelder der Regul · Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
§ 1 Festsetzung der Sitzungsgelder der Regul
Jedem Mitglied der Regulierungskommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 120 Euro für jede angefangene halbe Stunde.