BaFG · Barrierefreiheitsgesetz
§ 31 BaFGRechtsmittel
6. Abschnitt Marktüberwachung
Gegen Bescheide des Sozialministeriumservice und wegen Verletzung seiner Entscheidungspflicht kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
BaFG · Barrierefreiheitsgesetz
6. Abschnitt Marktüberwachung
Gegen Bescheide des Sozialministeriumservice und wegen Verletzung seiner Entscheidungspflicht kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.