CBAM-VG 2023 · CBAM-Vollzugsgesetz 2023
§ 10 CBAM-VG 2023Gebührenbefreiung
3. Abschnitt Verfahren und Strafbestimmungen
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempel- und Rechtsgebühren sowie den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.