LF–JSVO · Land- und forstwirtschaftliche Jugendarbeitsschutzverordnung
§ 0 LF–JSVO
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Jugendarbeitsschutzverordnung LF-JSVO)
StF: BGBl. II Nr. 50/2024
Auf Grund des § 183 Abs. 3 des Landarbeitsgesetzes 2021 (LAG), BGBl. I Nr. 78/2021 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 189/2023 , wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
§ 1.
Allgemeine Bestimmungen
§ 2.
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen
§ 3.
Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen
§ 4.
Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen
§ 5.
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln
§ 6.
Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge
§ 7.
Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen
§ 8.
Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften