§ 0 Festsetzung eines Zuschlags zu den im No
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
StF: BGBl. II Nr. 132/2023
Auf Grund des § 35 des Notariatstarifgesetzes, BGBl. Nr. 576/1973 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2017 , wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
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- Festsetzung eines Zuschlags zu den im No Art. 35