LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 4 LFBAG 2024Sprachliche Gleichbehandlung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz sowie in den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.