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Auslieferung (Brasilien) · Auslieferung (Brasilien)

§ 14 Auslieferung (Brasilien)Abwesenheitsverfahren

Artikel 14

Van krachtOfficiële tekst

Die Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn die auszuliefernde Person in Abwesenheit verurteilt wurde, es sei denn die ersuchende Partei gibt nach Auffassung der ersuchten Partei ausreichende Informationen oder Zusicherungen, um darzutun, dass die auszuliefernde Person angemessene Gelegenheit hatte, ihre Verteidigungsrechte zu wahren, oder dass ihr nach ihrer Übergabe angemessene Rechtsmittel oder zusätzliche Verfahren offenstehen.