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Schulordnung 2024 · Schulordnung 2024

§ 2 Schulordnung 2024Berechtigung zum Aufenthalt in der Schule

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

Personen sind berechtigt, sich in der Schule aufzuhalten, wenn sie

1. verpflichtet sind, sich in der Schule aufzuhalten,

2. für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder für Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben tätig sind,

3. ein rechtliches Interesse am Aufenthalt in der Schule haben,

4. eine Vereinbarung, die zum Aufenthalt berechtigt oder diesen erfordert, vorlegen können oder

5. zum Aufenthalt in der Schule durch die Schulleitung oder eine Lehrperson eingeladen wurden.