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TGG 2024 · Tiergesundheitsgesetz 2024

§ 25 TGG 2024Besondere Bestimmungen im Hinblick auf bestehende Rechte und Vereinbarungen

3. Hauptstück Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen nach Österreich

Van krachtOfficiële tekst

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann Vereinbarungen über Ausnahmen bezüglich der Nutzung von Tieren zu Freizeitzwecken, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie des Arbeitseinsatzes in Grenznähe und der Weidehaltung im Sinne des Art. 139 AHL im Rahmen von Verwaltungsübereinkommen im Sinne von lit. c der Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluss bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden, BGBl. Nr. 49/1921 , treffen.