IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024 · IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024
§ 1 IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.