§ 1 Abkommen über die Errichtung des InternaErrichtung
Artikel I Artikel römisch eins
Es wird eine unabhängige internationale Organisation mit der Bezeichnung „Internationales Impfstoffinstitut“ errichtet, die gemäß der Satzung, die diesem Abkommen als integraler Bestandteil beigefügt ist, tätig wird.