Metalldesign-Ausbildungsordnung · Metalldesign-Ausbildungsordnung
§ 5 Metalldesign-AusbildungsordnungTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen „Grundlagen des Metalldesigns“, „Angewandte Mathematik“ und „Planung, Design und Konstruktion“ und hat schriftlich zu erfolgen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2026-01-01