WFöG · Wasserstoffförderungsgesetz
§ 5 WFöGAbwicklungsstelle
Mit der Abwicklung der Förderungen wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) betraut.
WFöG · Wasserstoffförderungsgesetz
Mit der Abwicklung der Förderungen wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) betraut.