§ 12 DORA-VGBesondere Verfahrensbestimmungen
Die von der FMA gemäß diesem Bundesgesetz verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2025-01-17
Die von der FMA gemäß diesem Bundesgesetz verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.