§ 1 Festlegung der Voraussetzungen für eine Anwendungsbereich
Diese Verordnung legt die Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 des Unterbringungsgesetzes (UbG), BGBl. Nr. 155/1990 , sowie deren Entziehung fest.
Verwijst naar
- Festlegung der Voraussetzungen für eine Art. 8