§ 4 Finanzierung des Baus der RegionalstadtbKosten
Artikel 4
(1) Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (Werte jeweils in Mio. €, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3 ):
Jahr
Grund- und Errichtungskosten
Valorisierung
Risikovorsorge
Summe
2022
0,196
0,196
2023
0,836
0,836
2024
1,639
0,039
0,094
1,773
2025
7,613
0,713
1,493
9,819
2026
12,399
1,501
2,435
16,335
2027
38,083
5,677
7,043
50,804
2028
171,668
30,522
30,829
233,019
2029
180,416
37,390
34,240
252,045
2030
121,637
28,879
30,811
181,327
2031
66,537
17,856
21,098
105,491
2032
53,913
16,177
17,523
87,613
Summe
654,937
138,755
145,566
939,258
(2) Die Gesamtkosten des Vorhabens nach Abs. 1 beruhen auf der Preisbasis 2023 und enthalten eine Risikovorsorge. Sie sind mit folgenden Werten auf das Projektende vorausvalorisiert: 2023: 4,1%, ab 2024: jährlich 2,5%. Abweichungen aufgrund der tatsächlichen Indexentwicklung haben keinen Einfluss auf den absoluten Deckelungsbetrag gemäß Abs. 1, es sei denn, die oben angeführten Valorisierungen werden in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen oder unterschritten. In diesem Fall wird unter Berücksichtigung der bis dahin tatsächlichen Indexentwicklung (gemäß den tatsächlichen Wertsicherungsklauseln in den Verträgen zur Umsetzung des Vorhabens) der Lenkungsausschuss mit der Frage der Risiko- und Kostentragung befasst.
(3) Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Abs. 2 sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit von deren Planungs- und Baufortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.