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Abkommen über die gegenseitige Hilfeleis · Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (Georgien)

§ 14 Abkommen über die gegenseitige HilfeleisBeilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14

Van krachtOfficiële tekst

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über die Anwendung und Auslegung dieses Abkommens werden von diesen durch Konsultationen und/oder Verhandlungen gelöst.