VGV · Vogelgesundheitsverordnung
§ 1 VGVAnwendungsbereich
1. Abschnitt Allgemeines
Diese Verordnung dient der Prävention des Eintrages von Vogelseuchen in Betriebe sowie der Überwachung von Vogelseuchen in Österreich.
VGV · Vogelgesundheitsverordnung
1. Abschnitt Allgemeines
Diese Verordnung dient der Prävention des Eintrages von Vogelseuchen in Betriebe sowie der Überwachung von Vogelseuchen in Österreich.