TKGV 2025 · Telekommunikationsgebührenverordnung 2025
§ 19 TKGV 2025
4. Abschnitt Frequenzzuteilungsgebühr
Für die Errichtung von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr
1. für die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Koordinierung 2 100 Euro;
2. für die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Nicht-Koordinierung 110 Euro.