BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2 · BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024
§ 1 BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit
1. der Entwicklung,
2. der Wartung und
3. dem Betrieb
von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Erstellung von Förderkarten sowie die Zurverfügungstellung von Information über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in leicht zugänglicher Form für Endnutzer gemäß § 84 TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung betraut.
Verwijst naar
- BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2 Art. 84