NB-V 2024 · Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024
§ 6 NB-V 2024Sprachliche Gleichbehandlung
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.