§ 10 Frauenförderungsplan des BundesministeriKinderbetreuungseinrichtungen
1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Im Bedarfsfall hat der Dienstgeber Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der Dienststelle zu überprüfen und die Information zur Verfügung zu stellen.