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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für · Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

§ 1 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Geltungsbereich

Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern L 2/2026/X/42/2

Van krachtOfficiële tekst

a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.

b) Fachlich: Unternehmen, die das Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung betreiben.

c) Persönlich: kaufmännische Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die insbesondere in den Lehrberufen Bürokaufmann/Bürokauffrau sowie Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden und die bei Lehrberechtigten gemäß lit. b beschäftigt sind.