UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 14 UFG-AERechtsgeschäfte über Zuwendungen aus dem Fonds
1. Abschnitt Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Über Zuwendungen aus dem Fonds kann weder durch Abtretung, Anweisung, Pfändung oder Verpfändung noch auf eine andere Weise verfügt werden.