§ 38 GeO der VA 2026Geheimhaltung
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Rentenkommission
Die Mitglieder der Rentenkommission unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Rentenkommission
Die Mitglieder der Rentenkommission unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.