Frauenförderungsplan des Rechnungshofes · Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
§ 19 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
4. Abschnitt Besondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
Die Gleichbehandlungsbeauftragte, deren Stellvertretungen und die Kontaktfrau sind zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B-GlBG zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen und Informationen sind ihnen zur Verfügung zu stellen.