§ 14 Frauenförderungsplan für die ParlamentsdTeilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Parlamentsdirektion ist bestrebt, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden können.