Frauenförderungsplan BMWKMS · Frauenförderungsplan BMWKMS
§ 16 Frauenförderungsplan BMWKMSGrundausbildung
2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
Im Rahmen der Grundausbildung ist den Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.