AdenauerHStiftG · Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
AdenauerHStiftG Art. 15Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
AdenauerHStiftG · Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.