AdVermiG · Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern AdVermiG Art. 13cVerbot der Ersatzmuttervermittlung Zweiter Abschnitt Ersatzmutterschaft Van krachtOfficiële tekst Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt. ← Vorige · Art. 13b Inhoud Art. 13d · Volgende →