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AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken

AgrStatG Art. 20Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2 Erhebung über die Viehbestände

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Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände sind: 1.

bei den Beständen an Rindern und Schafen: die Zahl, das Alter, das Geschlecht und der Nutzungszweck der Tiere,

2.

bei den Beständen an Schweinen: die Zahl der Tiere nach Lebendgewichtsklassen und Nutzungszweck, bei Zuchtschweinen außerdem das Geschlecht und bei Zuchtsauen die Trächtigkeit.