AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG Art. 70Erhebungsart und Periodizität
Unterabschnitt 2 Rebflächenerhebung
Die Rebflächenerhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt.
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Unterabschnitt 2 Rebflächenerhebung
Die Rebflächenerhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt.