AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG Art. 72Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
Unterabschnitt 3 Ernteerhebung
Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.