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AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken

AgrStatG Art. 84Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3 Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung

Van krachtOfficiële tekst

(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung sind die Zugänge, Abgänge und Bestände an Rohholz und Erzeugnissen des holzbearbeitenden Gewerbes nach der Herkunft und Holzart.

(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale Zugänge und Abgänge ist das jeweilige Kalenderjahr. Der Berichtszeitpunkt für die Bestände ist das Ende des jeweiligen Kalenderjahres.