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AHStatDV · Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland

AHStatDV Art. 18Art des Geschäfts

Abschnitt 2 Nähere Bestimmung zu den Erhebungsmerkmalen

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Die Art des Geschäfts ist mit der Schlüsselnummer nach Anhang 1, Teil C, Tabelle 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 sowie zusätzlich mit den Nummern in Anlage 2 anzugeben. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob es sich um Kauf, Verkauf, Kommission, Konsignation, aktive oder passive Veredelung oder um eine andere Art des Geschäfts handelt und ob die Waren gegen Entgelt oder ohne Entgelt geliefert werden.