AHStatG · Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
AHStatG Art. 1Gegenstand
Über den Warenverkehr mit dem Ausland wird eine Bundesstatistik durchgeführt.
AHStatG · Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
Über den Warenverkehr mit dem Ausland wird eine Bundesstatistik durchgeführt.