AIVBLehrV Art. 3Vorbereitungsdienstverordnung
Im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes einschlägig.
Im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes einschlägig.