AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
AMG Art. 55aAmtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
Achter Abschnitt Sicherung und Kontrolle der Qualität
Die zuständige Bundesoberbehörde veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Arzneimitteln, Tierarzneimitteln und ihren Ausgangsstoffen. Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der pharmazeutischen Unternehmer festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.