AMRadV · Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
AMRadV Art. 4Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz
Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.
AMRadV · Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.