Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

AO · Abgabenordnung

AO Art. 205Form der verbindlichen Zusage

2. Unterabschnitt Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die verbindliche Zusage wird schriftlich erteilt und als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Die verbindliche Zusage muss enthalten: 1.

den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt; dabei kann auf den im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt Bezug genommen werden,

2.

die Entscheidung über den Antrag und die dafür maßgebenden Gründe,

3.

eine Angabe darüber, für welche Steuern und für welchen Zeitraum die verbindliche Zusage gilt.