ARegV · Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
ARegV Art. 2Beginn des Verfahrens
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Das Verfahren zur Bestimmung von Erlösobergrenzen wird von Amts wegen eingeleitet.
ARegV · Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Das Verfahren zur Bestimmung von Erlösobergrenzen wird von Amts wegen eingeleitet.