AufbhEG 2021 · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
AufbhEG 2021 Art. 8Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.
AufbhEG 2021 · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.