AufbhV 2021 · Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“
AufbhV 2021 Art. 6Liquidität des Fonds
Die Liquidität des Fonds ist durch den Bund auf seine Kosten sicherzustellen.
AufbhV 2021 · Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“
Die Liquidität des Fonds ist durch den Bund auf seine Kosten sicherzustellen.